Verkaufskiosk, Kiosk, Bude, Verkaufsstand

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Verkaufskiosk – stationär und doch mobil

Kiosk, Bude, Spezi, Trinkhalle - Jeder kennt diese kleinen Verkaufsgebäude, die häufig alles Lebensnotwendige anbieten. Legendär fast ihre Bedeutung aus den 50-er und 60-er Jahren, als Kioske regelrecht als Kommunikations-Hotspot fungierten und - ganz im Stil der damaligen Zeit - massiv in Festbauweise errichtet wurden. Größere Kioske finden Sie in den u.g. alternativen Rubriken (Pavillon und Container). weiter lesen…

27.000,00  (32.130,00  inkl. Steuer)
8.000,00  (9.520,00  inkl. Steuer)
14.500,00  (17.255,00  inkl. Steuer)
1.000,00  (1.190,00  inkl. Steuer)
22.975,00  (27.340,25  inkl. Steuer)
17.000,00  (20.230,00  inkl. Steuer)
38.350,00  (45.636,50  inkl. Steuer)
6.000,00  (7.140,00  inkl. Steuer)
18.000,00  (21.420,00  inkl. Steuer)
6.500,00  (7.735,00  inkl. Steuer)
35.000,00  (41.650,00  inkl. Steuer)
50.000,00  (59.500,00  inkl. Steuer)
40.000,00  (47.600,00  inkl. Steuer)
100.000,00  (119.000,00  inkl. Steuer)
99,00  (117,81  inkl. Steuer)
37.000,00  (44.030,00  inkl. Steuer)
12.500,00  (14.875,00  inkl. Steuer)
[Preis auf Anfrage]
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Verkaufskioske – im Wandel der Zeit

Heute kommen Verkaufskioske kleiner und mobiler daher. Sie finden Verwendung in attraktiven Lagen und häufig mit längeren Miet- und Standzeiten. Die Mobilität ist bei Kiosken grundsätzlich gegeben, tritt jedoch gegenüber anderen Kriterien (z.B. Strom-, Wasseranschlüsse) häufig in den Hintergrund. (Wichtige Informationen zu den Themen Standzeiten, Genehmigung und Fliegender Bau finden Sie in unserem Magazin, Wissen A-Z.)


Tipp: Einen Kiosk oder Bude nennt man einen relativ kleinen Baukörper, der meist in starken Frequenzlagen auf kleinen Flächen Platz finden muss. Aufgrund der kleinen Fläche erfolgt der Verkauf in der Regel über eine Verkaufsöffnung in der Fassade. - Der Verkäufer steht im Kiosk, der Kunde vorm Kiosk.


Tipp: Neben diesen Verkaufskiosk finden Sie alternative Verkaufsgebäude in den Rubriken Verkaufscontainer und Verkaufspavillon. Können Sie dagegen auf „die wetterfeste Hülle“ verzichten, so finden sie bei den Mall-Kioske bzw. Indoor Verkaufsständen alternative Verkaufssysteme. Hat für Sie die Mobilität eine hohe Bedeutung, dann sollten Sie die Alternativen in der Rubrik Verkaufsmobile einen mobilen Kioskwagen prüfen.


Verkaufskioske - von der Holzhütte bis zum sturmfesten Betonturm

Bei keinem Verkaufsgebäude und Verkaufsraum für den Outdooreinsatz ist die bauliche Vielfalt größer und die Standzeit unterschiedlicher.

Ein gutes Beispiel für eine kurze Standzeit ist der Weihnachtsmarkt. Egal, ob die Hütte einfach oder aufwendig und eingeschossig oder mehrgeschossig gebaut ist, immer ist die Einsatzzeit kurz und beträgt höchsten nur wenige Wochen. Aus diesem Grunde und aufgrund der Vereinheitlichung des Weihnachtsmarktes werden in der Regel Kioske bzw. Hütten aus Holz gebaut.

Auf der anderen Seite gibt es genauso Kioske, die sehr hohe Anforderungen an die Sicherheit und Standfestigkeit erfüllen müssen. Als Beispiel für eine hohe Sicherheit sei die bboxx mit einem integrierten Geldautomaten und als Beispiel für eine zweigeschossige Bauweise der bboxx-Turm, als Werbeturm, als Turm mit integriertem Lager oder als Turmhotel genannt. Während wir also schon aus dem Verkaufspavillon und -containerbereich die Stahlbauart kennen, so kommt beim vorgenannten Beispiel noch die Fertigung aus Beton hinzu.

Allg. Gesetze und Verordnungen für mobile Verkaufskioske und Verkaufsstände

Ob Würstchenstand auf dem Wochenmarkt oder ein mobiler Verkaufskiosk auf dem Parkplatz eines Supermarktes – Händler, Gastronomen und vor allem Existenzgründer haben eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften zu beachten. Im Folgenden ein kurzer erster Überblick:.

  • Verkauf auf festgesetzten Märkten wie Wochenmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte
    • Gewerbeanmeldebescheinigung
    • Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes
    • ggf. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsamt)
    • Umsatzsteuerheft
  • Verkauf auf öffentlichen Wegen wie öffentliche Wege und Straßen
    • Sondernutzungsgenehmigung
    • ggf. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsamt)
  • Verkauf auf privaten Plätzen wie der Parkplatz eines Supermarktes, wenn Sie hier mit einem Speise- oder Getränkeverkaufskiosk oder –wagen stehen
    • Gaststättenkonzession (nur wenn Sie Alkohol ausschenken)
    • Nutzungsgenehmigung (Bauamt), wenn der Verkauf an diesem Standort über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig (z.B. einmal wöchentlich erfolgt).
      (siehe hierzu die Informationen unter dem nachfolgenden Punkt „Baugenehmigung und Fliegender Bau“.)
  • Kurzfristige Verkaufstätigkeit wie z.B. bei Messen oder Ausstellungen, wenn Sie Alkohol verkaufen
    • Gaststättenkonzession (nur wenn Sie Alkohol ausschenken)

Bitte beachten Sie, dass dies nur die Voraussetzungen für die Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sind. Während der Ausübung Ihres Gewerbes haben Sie als Unternehmer in der Regel weitere Vorschriften wie Gewerbeordnung, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Lebensmittelhygieneverordnung, Sozialgesetzbuch etc. einzuhalten.
(Quelle und weitere Informationen)

Bau-, Genehmigung und Fliegender Bau

Die gesetzlichen Regelungen zum Genehmigungsumfang sind für den mobilen Verkauf (Verkaufskioske, Verkaufswagen, Verkaufsanhänger) unscharf und werden örtlich häufig unterschiedlich gehandhabt. So gibt es für den mobilen Verkaufkiosk eine Reihe von, zum Teil bundeslandspezifischer, Ausnahmen und Sonderregeln (z.B. Baubuch, Bauvolumen). Sie sollten versuchen eine schriftliche Nutzungsgenehmigung beim Bauamt zu erhalten und hierbei die Mobilität des Verkaufskiosk in den Vordergrund stellen.

Ist der Verkaufskiosk für den wiederholten und/oder kurzfristigen und mobilen Einsatz geplant, so spricht man von einem Fliegenden Bau. Klassische Beispiele hierfür sind saisonale Märkte wie der z.B. der Weihnachtsmarkt oder das Zirkuszelte.

Je ähnlicher jedoch Ihr mobiler Verkauf einem Gebäude wird (Einsatzdauer, Mobilitätskriterien), desto wahrscheinlicher wird die Erfordernis einer Baugenehmigung. Soll der Kioske dauerhaft zum Einsatz kommen, dann gelten mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnliche baurechtlichen Auflagen (z.B. eine Baugenehmigung), wie bei den großen Brüder Pavillon und Container. Es ist zwingend anzuraten, sind vor dem Kauf über die Genehmigungserfordernis vor Ort kundig zu machen.


Und? Welcher Kiosk darf es bei Ihnen sein?