Leichtkraftfahrzeug - Was ist das?

Was ist ein Leichtkraftfahrzeug?

Ein Leichtkraftfahrzeug, auch Leichtfahrzeug, Kabinenroller, Mopedauto oder Microcar genannt, ist ein leichtes meist vierrädriges Kraftfahrzeug (kurz Lkfz). Es ist deutlich leichter und kleiner als ein klassisches Automobil. Leichtkraftfahrzeuge bzw. Kabinenroller gibt es seit den 50er Jahren.

Leichtkraftfahrzeug, Kabinenroller Messerschmitt Tiger

Abb.:
Beispiel eines historischen Leichtkraftfahrzeugs aus den, der Kabinenroller Messerschmitt Tiger

Gemäß der Begriffsbestimmung nach §2 Nr.12 der Fahrzeugzulassungsverordnung, sind Leichtkraftfahrzeuge „…vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;“ (Stand: 08.01.2021)

Auf unserem Online-Marktplatz finden Sie im Schwerpunkt Leichtkraftfahrzeuge, die als Verkaufsfahrzeug dienen. Ebenfalls ein klassisches Modell ist hier der zum Beispiel der Piaggio Ape. Ihn gibt es in dieser gewerblichen Fahrzeugnutzung ebenfalls schon seit 1948.

 Piaggio Ape 1948

Abb.:
Beispiel eines historischen Verkaufs- und Lieferfahrzeugs, der Piaggio Ape wurde am 1948 als Massenprodukt eingeführt

Heute gibt es diese Leichtfahrzeuge für den Verkauf auch als Benziner, Diesel und – ganz modern - mit Elektro Antrieb.

 Piaggio Ape Verkaufswagen

Abb.:
Beispiel heutigen Verkaufs- und Lieferfahrzeugs, auch wieder auf Piaggio Ape Basis

Für Leichtkraftfahrzeuge können bereits mit einem Führerschein für Kleinkrafträder gefahren werden. Natürlich reicht auch ein klassischer PKW-Führerschein aus.

Ein Leichtkraftfahrzeug kann in Deutschland bereits ab 16 Jahren gefahren werden. In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sogar ab 15 Jahren.

Angemeldet werden muss das Fahrzeug lediglich bei der Versicherung. So erhält man sein „Moped-Schild“. Bei dem Straßenverkehrsamt ist keine Anmeldung erforderlich.


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